Herzlich willkommen zur - voraussichtlich - letzten geschriebenen Andacht. Ab dem kommenden Wochenende können wir…
Lärmterror US-Hubschrauber: Das Verteidigungsministerium antwortet
Von einer ungewöhnlichen „Beileidsbekundung“ berichtete im Frühjahr der Pfarrer der Gemeinde Sommersdorf-Burgoberbach und Thann. Bei einer Beerdigung auf dem dortigen Friedhof wurde die Trauergemeinde durch einen dreimaligen Überflug eines Hubschraubers der US-Armee massiv gestört. Peter Bauer (Freie Wähler) hakte daher bei der Staatsregierung nach, ob es gesetzliche Vorgaben für solche Flüge bei sensiblen Gedenkorten gibt oder wie die Staatsregierung sonst für den Schutz von Trauernden sorgt.
Da für militärische Flugeinsätze der Bund zuständig ist, zitiert die Staatskanzlei in ihrer Antwort das Bundesministerium für Verteidigung. Demnachfanden am betreffenden Tag 25 Flüge über dem Gebiet Sommersdorf statt. Trotzdem: „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Lärmemissionen besteht für die Streitkräfte nicht.“ Aus diesem Grund würden auch keine Messungen durchgeführt. Es kann aber ausgeschlossen werden, „dass die Trauerfeier als virtuelle Zielscheibe für Angriffsflügel der Hubschrauber diente“, so ein Sprecher von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Gesetzliche Vorgaben, Richtlinien oder Verordnungen zum Schutz von Beerdigungen und Friedhöfen existieren nicht. Es bestehe aber die Möglichkeit, Trauerfeiern den US-Streitkräften mitzuteilen, damit diese den Bereich im angegebenen Zeitraum meiden können. „Die Gemeinden im Umkreis des Flugplatzes Katterbach sollten von dieser Möglichkeit aktiv Gebrauch machen“, empfiehlt das Verteidigungsministerium. Immerhin: In einem Schreiben der US-Streitkräfte bedauern diese den Vorfall. Die Staatsregierung will in Zukunft einen „bestmöglichen“ Ausgleich zwischen den militärischen Übungsflügen und den zivilen Belangen finden. Dazu gehörten zum Beispiel regelmäßige Sitzungen der Lärmschutzkommission.
Aus: Bayerische Staatszeitung, Nummer 32, vom 8. August 2014
Anmerkung von Pfarrer Hans Löhr:
Das deutsche Verteidigungsministerium kann leider nicht ausschließen, „dass die Trauerfeier als virtuelle Zielscheibe für Angriffsflüge der Hubschrauber diente“, da es sich dabei auf Angaben der US Armee verlassen muss, die aber, wie sich in den letzten Jahren mehrfach herausgestellt hat, keinesfalls glaubwürdig sind. Sinn und Zweck der Hubschrauberflüge über unseren Köpfen ist und bleibt, Kampfeinsätze in Kriegsgebieten zu erproben und anschließend durchzuführen.
Auch ist es nicht akzeptabel, dass wir bei Trauerfeiern im eigenen Land erst eine fremde Militärmacht kontaktieren müssen, damit wir unbehelligt unsere Toten in Würde bestatten können. Der Protest gegen den Lärmterror der US-Kampfhubschrauber geht weiter!